Richter sollen bedenken, daß es ihres Amtes ist, das Gesetz auszulegen, nicht Gesetze zu machen oder zu geben. Richter sollten mehr gelehrt als geistreich, mehr ehrwürdig als beifallsüchtig und mehr bedachtsam als zuversichtlich sein. Vor allem ist Rechtschaffenheit ihr Teil und ihre eigentliche Tugend.
Eine exzellente Haushälterin ist die, die sich fünfmal scheiden lässt und jedes Mal das Haus behält.