Zitate über Gesetzgebung

Interessen einzelner Volksteile dürfen in der Gesetzgebung nicht herrschen, aber sie verdienen Schonung. Nur aus Not, nicht a... - Franz von Holtzendorff

Interessen einzelner Volksteile dürfen in der Gesetzgebung nicht herrschen, aber sie verdienen Schonung. Nur aus Not, nicht aus Neid, sollen bestehende Interessen verletzt werden.

Franz von Holtzendorff


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